Brügger Schützenverein 1928 e.V.  Satzung

                               § 1

                       Name und Sitz

Der Verein führt den Namen " Brügger Schützenverein 1928 e.V.

Brügge " , der Sitz des Vereins ist Lüdenscheid Brügge .

Der Verein ist am 19 Juli 1960 in das Vereinsregister eingetragen worden.

 

                               § 2

                      Zweck und Ziel

Der Brügger Schützenverein 1928 e.V. Brügge verfolgt ausschließlich

und unmittelbar ideellle und gemeinschaftlich bildende Ziele in allen Arten des Sportschießens. Zur Zeit noch nicht bekannte, dem Sportschießen verwandte Sportarten können in das Sportprogramm aufgenommen werden.Die Durchführung der einzelnen Sportarten erfolgt nach den Richtlinien des " Deutschen Schützenbundes  ".

 

Über der schießsportlichen Einzelleistung steht die Kameradschaft. Die Gemeinschaft wird gefördert durch Zusammenkünfte und gesellige Veranstaltungen.

 

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder  bei Auflösung  oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

 

Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

                           § 3

                      Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft des Vereins umfaßt ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.

 

Ordentliches Mitglied wird, wer nach Beitrittserklärung durch den Vorstand bestätigt wird.

 

Zum Ehrenmitglied kann derjenige erklärt werden, der sich besonderer Verdienste für den Brügger Schützenverein 1928 e.V. Brügge und im Schießsport erworben hat. Das Ehrenmitglied hat die gleichen Rechte wie das ordentliche Mitglied. Zu Beitragsleistungen wird es nicht herangezogen.

 

                           § 4

                      Aufnahme

Die Aufnahme in den " Brügger Schützenverein 1928 e.V. Brügge" erfolgt auf besonderen Antrag hin durch eine Aufnahmekommission, die aus zwei Mitgliedern besteht, von denen eines Vorstands- oder Beiratsmitglied sein muß.

 

Nur unbescholtene Personen, die im guten Ruf stehen, können in den Verein aufgenommen werden. Jugendliche haben die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizubringen.

 

Die Ablehnung des Aufnahmeantrages kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Gegen den ablehnenden Bescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlicher Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

 

                          § 5

                Beendigung der Mitgliedschaft

Austrittserklärungen von Vereinsmitgliedern haben schriftlich, durch eingeschriebenen Brief, zu erfolgen. Der Austritt kann nur zum Schluß eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erklärt werden.

 

Ein Mitglied kann durch den Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es trotz Mahnung die Zahlung der fälligen Beiträge verweigert, oder wenn sein Ausschluß im Interesse des Vereins dringend erforderlich ist.

 

Gegen den Ausschluß, der mit Gründen zu versehen ist, steht dem Betreffenden der Einspruch an die Mitgliederversammlung zu. Der Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich beim Vorstand einzulegen.

 

                        § 6

                  Beiträge

Der " Brügger Schützenverein 1928 e.V. Brügge" erhebt von seinen Mitgliedern eine Aufnahmegebühr und monatliche Beiträge. Die Beitragshöhe wird durch Beschluß der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

Der monatliche Mindestbeitrag beträgt DM 0,50.

                       § 7

                 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand und Beirat

                                     2. die Mitgliederversammlung

 

                        §8

               Vorstand und Beirat

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

                                     1. dem Vorsitzenden

                                     2. dem Kassierer

                                     3. dem Schriftführer

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand kann einzelne Vorstandsmitglieder oder andere Vereinsmitglieder bevollmächtigen, ihn aufbestimmten Sachgebieten von Fall zu Fall oder auch ständig zu vertreten.

 

Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Erhat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen und über die Einhaltung der Satzung und die Einhaltung anderer Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu wachen. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit mindestens zwei Stimmen.

 

Der Beirat besteht aus:

                                   1. dem stellvertretenden Vorsitzenden

                                   2. dem Sportleiter

                                   3. den Beauftragten(z.B. Jugendwart,usw.)

Der Beirat nimmt an allen Vorstandssitzungen teil. Er ist berechtigt und verpflichtet, alle Vereinsangelegenheiten mit dem Vorstand zusammen zu beraten. Der Beirat wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

 

In den Jahren mit gerader Jahreszahl wird der Vorstand gewählt.

In den Jahren mit ungrader Jahreszahl der Beirat.

 

Für ausscheidende Vorstands- oder Beiratsmitglieder sind in der nächsten Mitgliederversammlung Nachfolger zu wählen. Deren Amt dauert solange, wie der Vorgänger im Amt geblieben wäre.

 

Laufende Zahlungen werden vom 1. Kassierer geleistet.

Ansonsten bedarf eine geschäftliche Transaktion, die einen Betrag

von 1.000,00 DM übersteigt der Unterschrift von mindestens zwei Mitgliedern des geschäftführenden Vorstandes.

                               § 9

                      Rechnungsprüfer

Die Finanzführung des Vereins wird durch zwei Rechnungsprüfer kontrolliert. Diese werden von der Mitgliederversammlung auf die Duaer von 1 Jahr gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand oder Beirat bekleiden und müssen mindestens einmal im Jahr unmittelbar vor der Mitgliederversammlung die Buchführung und Kasse prüfen. Hierüber ist der Versammlung Bericht zu erstatten.

 

                             §10

               Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden geleitet. Die Einberufung der Mitgliederversammlung ist 14 Tage vorher den ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern schriftlich bekannt zu geben. Für die Mitgliederversammlung ist eine schriftliche Tagesordnung aufzustellen, die folgende Punkte enthalten muß:

 

1. Feststellung der Stimmliste

2. Bericht des Schriftführers über das abgelaufene Geschäftsjahr

3. Bericht des Kassierers und der Rechnungsprüfer

4. Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und Rechnungsprüfern

5. Verschiedenes

 

                               §11

Stimmberechtigt ist jedes anwesende ordentliche Mitglied. Stimmübertragung ist unzulässig.

 

Auf Beschluß des Vorstandes können Mitglieder, die ihren laufenden Beitrag nicht bezahlt haben, von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

 

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlußfähig. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet.

 

Zweidrittelmehrheit ist erforderlich für Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die eine Änderung der Satzung, Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes, oder Dringlichkeitsanträge zum Gegenstand haben. Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.

 

Die Wahl erfolgt grundsätzlich offen, sie muß jedoch geheim erfolgen,wenn die Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung es verlangt.

 

Jades ordentliche Vereinsmitglied kann in der Mitgliederversammlung Anträge stellen. Sind die Anträge jedoch 7 Tage vor Beginn der Mitgliedervresammlung beim Vorsitzenden nicht eingereicht worden, braucht der Vorstand darüber nicht verhandeln und abstimmen lassen.

 

                             § 12

Über die Mitgliederversammlung und die in ihr gefaßten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorstand zu unterzeichnen hat und mit je einer Kopie beim Vorsitzenden und Schriftführer abzulegen ist.

 

                               § 13

Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, wenn Wünsche und Entscheidungen übergeordneter Verbände dies erforderlich machen oder ein Antrag auf Einberufung von mindestens 50% der Mitglieder vorliegt.

 

                              § 14

                          Auflösung

Die Auflösung des Vereins ist nur möglich, wenn eine ausdrücklich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der Stimmberechtigten die Auflösung beschließt.

 

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes verfällt das Vermögen des Vereins an eine mildtätige Institution, die zur Zeit der Auflösung von der Jahreshauptversammlung zu benennen ist. Diese Institution darf das Vereinsvermögen ausschließlich für mildtätige Zwecke verwenden.

 

                             § 15

Es wird ein Vereinsjugendausschuß gebildet.

 

Der Vereinsjugendausschuß erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung, sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.

Der Vereinsjugendausschuß ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

 

Der Vereinsjugendausschuß ist zuständig für alle Jundendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.

Brügger Schützenverein

1928 e.V.
Lösenbacher Landstrasse
58515 Lüdenscheid

 

1.Vorsitzender

Dirk Petroschka

Tel.: 02353/6688772

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Pressewart

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Tel: 0178/8870723

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Bogenabteilung

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Tel.: 016094463230

Eileen Petroschka

0160/93441455

bogen@bruegger-schuetzenverein.de

 

Schießsport

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1.sportleiter@bruegger-schuetzenverein.de


Hallenwart 
Dirk Petroschka

Anja Petroschka
Tel.: 02353/ 6688772

Handy: 01717466275

Oder 016094463230

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