In Deutschland dürfen in Schießsportvereinen Kleinkaliberwaffen ab dem 14. und unter dem 18. Lebensjahr erst geschossen werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Schießen im Original vorliegt oder ein Sorgeberechtigter beim Schießen anwesend ist. Beim Schießen muss eine qualifizierte Schießaufsicht anwesend sein und darf dabei nicht mitschießen.
Das Kleinkaliberschießen ist eine olympische Wettkampfdisziplin und unterscheidet sich nicht stark vom Luftgewehrschießen, nur beim Kleinkaliberschießen ist
die Schießscheibe bei uns 50m entfernt und entsprechend größer. Der Ringspiegel, die Zielscheibe, hat einen Durchmesser von 15,44 cm und die Zehn ist 10,4 mm groß.
Kleinkaliberwaffen, Gewehr und Pistole, werden im Schießsport als „Feuerwaffen“ bezeichnet, im Gegensatz zu den Luftdruck-, bzw. Druckluftwaffen.
Das Kleinkaliberschießen ist eine olympische Wettkampfdisziplin und unterscheidet sich nicht stark vom Luftgewehrschießen.
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